Während das Verfahren PEN 18 361 / 363 bei der Vorinstanz hängig war, wurde gegen den Beschuldigten 1 durch die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura- Seeland das Verfahren BJS 18 7873 eröffnet (Paginierung beginnend bei 1). Mit Anklageerhebung beim Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend Vorinstanz 2) wurde dem Verfahren die Verfahrensnummer PEN 19 311 zugeteilt. Nach Berufungsanmeldung beim Obergericht des Kantons Bern erhielt es die Dossiernummer SK 20 379, wobei die vorinstanzliche Paginierung aufgenommen und fortgeführt wurde.