Nach Anklageerhebung beim Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend Vorinstanz 1) erhielt das Verfahren die Dossiernummer PEN 18 361 / 363. Nach Berufungsanmeldung beim Obergericht wurde es unter der Dossiernummer SK 19 131+132 weitergeführt, wobei die vorinstanzliche Paginierung aufgenommen und fortgeführt wurde. Während das Verfahren PEN 18 361 / 363 bei der Vorinstanz hängig war, wurde gegen den Beschuldigten 1 durch die Staatsanwaltschaft Region Berner Jura- Seeland das Verfahren BJS 18 7873 eröffnet (Paginierung beginnend bei 1).