2 Erwägungen: I. Vorbemerkung Vorliegend wurde gegen A.________ (nachfolgend Beschuldigter 1) und D.________ (nachfolgend Beschuldigter 2) zunächst durch die Staatsanwaltschaft Region Bern-Mittelland das Untersuchungsverfahren BM 16 50800 geführt (Paginierung beginnend bei 1). Nach Anklageerhebung beim Regionalgericht Bern- Mittelland (nachfolgend Vorinstanz 1) erhielt das Verfahren die Dossiernummer PEN 18 361 / 363.