3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Berufungsführer 1, a.v.d. Rechtsanwältin B.________ - der Strafklägerin, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft/Berufungsführerin 2 Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (KOST; nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist resp. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt (SVSA; Urteil mit Begründung; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde)