2. zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 80.00 sowie von 3 Tagessätzen zu CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 9'690.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 3. zur Bezahlung der auf A.________ entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘797.45. 61 4. zur Bezahlung der zweiten oberinstanzlichen Verfahrenskosten (Neubeurteilung), bestimmt auf CHF 6‘000.00.