_ unter Berücksichtigung des Ausstandsverfahrens (SK 19 283), der vorgezogenen Zeugeneinvernahme von H.________ vom 4. März 2020, der Vorbereitungen für die Berufungsverhandlung in angemessenem Umfang sowie der Verhandlungen vom 2. Dezember (Einvernahmen und Plädoyers) und 7. Dezember 2020 (Urteilseröffnung) einen maximalen Aufwand von 40 Stunden und damit ein Honorar von CHF 8'000.00 für gerade noch vertretbar. Hinsichtlich Auslagen wird erneut darauf hingewiesen, dass Fotokopien nicht wie veranschlagt mit 50 Rp. sondern 40 Rp. entschädigt werden (vgl. dazu das Kreisschreiben Nr. 15 des Obergerichts des Kantons Bern vom 25. November 2016).