Sodann fand am 3. Dezember 2020 bereits die geheime Urteilsberatung statt, weshalb der auf diesen Tag datierte Aufwand von knapp 10 Stunden nicht berücksichtigt wird. Auch die für den 2., 7. und 14. Dezember 2020 geltend gemachte «Nachbesprechung KL» bzw. der «Abschluss Besprechung KL» erachtet die Kammer insgesamt als übersetzt (pag. 19 462). Zudem dauerte die Urteilseröffnung vom 7. Dezember 2020 nicht 2 Stunden, sondern lediglich 50 Minuten (pag. 19 454, 19 462). Schliesslich war die Anwesenheit der Verteidigerin bei der Erstellung des Informationsberichts auf dem Polizeiposten AQ.________(Ort) weder notwendig, noch verhältnismässig, womit dieser Aufwand nicht zu entschädigen ist.