Vor diesem Hintergrund erscheint die zwischen dem «26.11.2020» und «30.11.2020» abermals veranschlagte Vorbereitungsdauer als übersetzt. Dies insbesondere auch deshalb, da es vorliegend um eine Neubeurteilung geht, womit die Argumente nicht neu zusammengetragen und das Plädoyer nicht von Grund auf neu geschrieben werden musste/n. Rechtsanwältin B.________ muss mit anderen Worten bereits über weitreichende Vorbereitungsunterlagen und Fallkenntnis verfügt haben. Sodann fand am 3. Dezember 2020 bereits die geheime Urteilsberatung statt, weshalb der auf diesen Tag datierte Aufwand von knapp 10 Stunden nicht berücksichtigt wird.