57 stanzliche Verfahren ausgewirkt haben muss. Wer über 70 Stunden mehr aufgewendet hat für ein Verfahren, muss über fundiertere Aktenkenntnis und Vorbereitungsunterlagen verfügen. Die Rechtsanwältin B.________ für das erste oberinstanzliche Verfahren zu entschädigenden 30 Stunden erweisen sich auch unter diesem Aspekt im Vergleich zu den 27 Stunden von Rechtsanwalt AO.________ sicher nicht als zu tief. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten demnach mit CHF 7'282.35.