pro Stück zu vergüten. Weiter erachtet die Kammer die mehrfachen Positionen «Sichtung Schreiben …» als zu grosszügig veranschlagt. Es ist nicht vorstellbar, dass die Sichtung fast jedes Schreibens 10 Minuten dauert. Zudem ist die Vorbereitungsdauer für die oberinstanzliche Verhandlung inkl. mehrfachem Aktenstudium zu hoch ausgefallen, insbesondere bei einem Vergleich mit Rechtsanwalt AO.________, welcher ebenfalls eine vollumfängliche Berufung zu behandeln hatte. Die Kammer erachtet einen Aufwand von insgesamt 30 Stunden als gerechtfertigt.