423 Abs. 1 und Art. 428 Abs. 1 StPO vollumfänglich vom Kanton Bern zu tragen. Die Verfahrenskosten für das Neubeurteilungsverfahren werden auf CHF 6‘000.00 festgesetzt. Da der Beschuldigte mit seinen Anträgen nahezu vollständig unterliegt, werden ihm in Anwendung von Art. 428 Abs. 2 Bst. b StPO die gesamten CHF 6'000.00 zur Bezahlung auferlegt.