53 Umfang von 3 Tagessätzen an die Einsatzstrafe asperiert. Zufolge fehlender Gewährung des rechtlichen Gehörs kann die Tagessatzhöhe nicht erhöht werden und es bleibt bei den von der Vorinstanz ausgefällten CHF 30.00. Insgesamt beträgt die Gesamtgeldstrafe somit 120 Tagessätze zu CHF 80.00 sowie 3 Tagessätze zu CHF 30.00, insgesamt ausmachend CHF 9'690.00.