52 und kinderlos. Er sind keine besonderen Umstände ersichtlich, welche die Strafempfindlichkeit erhöhen würden. Somit ist die Strafempfindlichkeit als durchschnittlich zu bezeichnen und neutral zu gewichten. Da die Täterkomponente insgesamt neutral gewichtet wird, sind die Strafen weder zu erhöhen noch zu senken. Mittlerweile ist der Beschuldigte ________ Jahre alt.