und A.________, dass niemand im Haus war und dass weder Menschen noch Tiere verletzt wurden. Dennoch entstand gerade durch die Brandlegung unter Zuhilfenahme eines Propangasdruckbehälters für die Interventionskräfte eine akute Explosionsgefahr und es war dem reinen Zufall zuzuschreiben, dass das intensive Schadenfeuer im Zimmer den Propangasdruckbehälter nicht zum Bersten gebracht hatte (pag. 81). Des Weiteren befanden sich auch im Erdgeschoss Gasflaschen, welche unter Umständen hätten explodieren können.