19. Zum Vorwurf der Gehilfenschaft zum Betrug Anders als im erstinstanzlichen Urteil wurde F.________ oberinstanzlich des Betruges rechtskräftig schuldig erklärt, womit eine Haupttat vorliegt. Der Beschuldigte legte in der P.________ einen Brand. Er leistete damit einen kausalen Tatbeitrag, welcher den Versicherungsbetrug F.________s förderte. Der Beschuldigte wusste zudem, dass F.________ bei einem Brand der P.________ (unrechtmässig) Versicherungsgelder beantragen und erhalten würde. Indem der Beschuldigte den Brand in der P.________ legte, leistete er F.________ vorsätzlich Hilfe, dieses Geld zu erhalten.