III. Rechtliche Würdigung In den Erwägungen der 2. Strafkammer zum Urteil vom 15. September 2017 wurde die nach wie vor als korrekt erachtete rechtliche Würdigung, auf die verwiesen werden kann, vorgenommen (pag. 19 135 ff.),: 17. Allgemeine rechtliche Ausführungen Für die allgemeinen rechtlichen Ausführungen zu den Tatbeständen der Brandstiftung und des Betrugs, zur Anstiftung und zur Gehilfenschaft wird an dieser Stelle auf die umfassenden und korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen (pag. 18 683 ff.): 4.1.1 Brandstiftung