19 059, vgl. auch pag. 19 436 Z.99 f.) insofern, dass er damit lediglich habe aussagen wollen, G.________ habe bei der Einvernahme vom 12. September 2017 Angst vor F.________ gehabt («Sie [G.________] hat nicht gesagt, dass ihre Aussage nicht stimmen würde. Ich habe aber an ihrer Stimme gemerkt, dass sie wiederum in einem Angstzustand wegen F.________ war. Sie sagte, es seien wieder alte Sachen hochgekommen, als sie F.________ vor Gericht gesehen habe. Ich weiss nicht, um was es bei diesen Sachen geht. G.________ hat aber wieder dieses Angstgefühl gehabt. Das ist das, was ich sagen kann», pag. 19 436 Z. 109-114, vgl. auch pag.