Als Quintessenz kann nach wie vor festgehalten werden, dass F.________ G.________ gegenüber nicht mitgeteilt hat, die Initiative für den Brand der P.________ sei von ihm gekommen und solche Sachen könne man nur mit Ausländern bewerkstelligen. Ferner hat F.________ G.________ nicht gesagt, der Verantwortliche für die Brandstiftung habe einen Balkan-Namen.