40 Bereits anlässlich der oberinstanzlichen Einvernahme vom 12. September 2017 sagte G.________ aus, «ich kann leider nichts Brauchbares erzählen, ich bin nicht die Einzige, die das Leben kaputt hat durch die Machenschaften von Herrn F.________» (pag. 19 017 Z. 33 f.; vgl. auch pag. 19 019 Z. 28 f.). Sie habe bereits der Verteidigerin am Telefon gesagt, vieles nur vom Hörensagen zu wissen (pag 19 017 Z. 39 ff.), was sie am 2. Dezember 2020 bestätigte (pag. 19 430 Z. 90-93). Sie habe aus den Gesprächen mit F.___