Wenn sie das richtig verstanden habe, habe er eine «Kollegschaft» oder irgendeinen Bezug zu diesem A.________. Sie habe an der Zeugeneinvernahme nicht gelogen, das könne sie mit ganz gutem Gewissen sagen. Sie habe sich das auch gefragt, warum I.________ die E-mail vom 12. September 2017 geschickt habe. I.________ gab am 2. Dezember 2020 (pag. 19 434ff.) im Wesentlichen zu Protokoll, am Morgen nach einem nächtlichen Gartenhausbrand auf dem Camping F.________ gesehen zu haben. Er, I.________, habe F.________ auf den Gartenhausbrand angesprochen.