36 Gemäss dem Beschuldigten 1 handelte es sich dabei um eine Rechnung über CHF 25‘000.00 für «Kieslieferung und Abbruch P.________» (pag. 128 Z. 341 ff.; der Beschuldigte 3 hingegen sprach von einem Rechnungsbetrag von CHF 4‘000.00 für Kies, pag. 192 Z. 137 f.). Warum der Beschuldigte 3 erst mehr als zwei Jahre nach dem Brand und dem Wegräumen der Überreste der P.________ dafür eine Rechnung stellen sollte, ist nicht vorstellbar, insbesondere angesichts seiner steten finanziellen Probleme.