35 Ofen hatte. Aus heutiger Sicht ist nun klar, dass der Beschuldigte 2 dies wohlweislich verschwiegen hat. - Schliesslich ist auf die ominöse Rechnung des Beschuldigten 3 an den Beschuldigten 1 vom 16. Oktober 2008 hinzuweisen (wobei nur noch das Antwortschreiben des Beschuldigten 1 vorhanden ist, pag. 198). An der Berufungsverhandlung vom 2. Dezember 2020 führte die Verteidigerin aus, dieser habe von Zeit zu Zeit Arbeiten für F.________ vorgenommen, sei dafür jedoch nicht immer entschädigt worden. Seine Arbeiten bei der P.___