«Ich denke, dass es sicher vor dem Brand war. Aber sicher weiss ich es nicht mehr», pag. 18 464 Z. 122). Auch wirft die angebliche Entsorgungsgeschichte zum funktionstüchtigen Gasofen vor dem Hintergrund der steten finanziellen Probleme des Beschuldigten Fragen auf (vgl. auch pag. 305 Z. 173 ff., pag. 19 013 Z. 27-32). Schliesslich äusserte X.________ auf Vorhalt der Aussage Y.________s, dass er nie etwas für jemanden auf dem Campingplatz entsorgt habe (pag. 316 Z. 160 ff.), «zu dieser Aussage von Herrn Y.________ kann ich nicht viel sagen» (pag. 18 465 Z. 153-157), was mit der Generalstaatsanwaltschaft eine eigenartige, widersprüchliche Antwort darstellt.