33 AL.________, pag. 301 f. Z. 41 ff., 53 ff.; vgl. ihre Angaben zur Entsorgung des Gasofens, pag. 303 f. Z. 96 ff., 112 ff., 123 ff.). Diese will sich in der Einvernahme vom 19. Mai 2014 und damit rund acht Jahre nach dem Brand der alten P.________ noch daran erinnern können, dass insbesondere der Beschuldigte «auf alle Fälle ins AH.________ gegangen» sei (pag. 301 Z. 38-40), sie an diesem Abend zum Beschuldigten gegangen sei, die Zufahrt gesperrt gewesen sei, sie dann zu ihm nach hinten gegangen sei, der Beschuldigte an diesem Abend noch zu AL.________ habe gehen wollen und er deshalb ins AH.