So hat der Beschuldigte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 1. Juli 2013 studiert und studiert, wo der mobile Gasofen geblieben sein könnte, ohne zu einem Ergebnis zu kommen. Dabei versuchte er augenfällig, sich mit einer in den Raum gestellten Gegenfrage und einer ausweichenden, offenen Antwort Zeit zu verschaffen («Wo habe ich ihn hingetan. …. [studiert]. […] Ich hatte schon einmal einen mobilen Gasofen. Wo habe ich diesen bloss hingetan? Ich glaube schon, dass ich einen mobilen Gasofen gehabt habe. Ich habe ja dann das Chalet verkauft, vielleicht ist er noch dort. Oder vielleicht ist er noch dort. Oder vielleicht habe ich den Gasofen jemandem gegeben. [Verbal: Herr A.___