31 Dieser Umstand lässt den Beschuldigten 3 verdächtig erscheinen und legt die Vermutung nahe, dass es sich für ihn eben nicht um einen x-beliebigen Tag gehandelt hat. Daneben fällt auf, dass der Beschuldigte 3 unverfängliche Fragen kompliziert und ausführlich beantwortet, als ob er auf sicherem Terrain bleiben möchte (pag. 181 Z. 31 f.). Ferner erstaunt doch sehr, wie er anlässlich der ersten Einvernahme keine Angaben über das Schicksal seines Gasofens machen konnte (pag.