181 Z. 24 ff., 28 f.; Gemäss seinen Angaben in der Berufungsverhandlung will er fix auf dem Camping gewesen sein, als es brannte: «ich hatte damals ein "Chaletli", in welchem ich von 2002 bis 2007/2008 wohnte», «zuerst wohnte ich in einem "Wohnwägeli", dann habe ich das "Hüsli" eines Bekannten übernehmen können», pag. 19 440 f. Z. 44 ff.; Aus dem Leumundsbericht vom 4. Februar 2020, welchen er «im Grossen und Ganzen» als zutreffend bezeichnete [pag. 19 440 Z. 16-22], geht indessen hervor, dass der Beschuldigte 2001 bei seiner Mutter ausgezogen sei und sich eine eigene Wohnung in J.________(Ort) genommen habe.