Daneben sind die Aussagen des Beschuldigten 3 auch inhaltlich bezeichnend. Den authentischen Aussagen von AG.________ kann entnommen werden, in welcher Art und Weise Antworten von einem Nichtbeteiligten zu erwarten sind (pag. 294 ff.). Der Beschuldigte 3 hingegen erinnert sich, obwohl seit dem Brand mehr als sieben Jahre vergangen sind, unglaublich detailliert an den 11. Februar 2006 (pag. 182 Z. 77 ff.). Ohne zu zögern und ohne gross zu überlegen führte er in seiner ersten Einvernahme – nach notabene mehr als sieben Jahren – genauestens aus, wie er den Tag des Brandes verbracht habe (so beispielsweise, dass er am Niveauventil an der Hinterachse seines Lastwagens gearbeitet habe, pag.