30 nüchternen und emotionslosen Eindruck, was angesichts der bei Unschuld des Beschuldigten ungeheuerlichen Vorwürfe von E.________ und F.________ erstaunte, selbst wenn er im normalen Leben die Gelassenheit in Person sein sollte. Die Unschuldsbeteuerungen des Beschuldigten sind für die Kammer schlichtweg nicht glaubhaft. Weiter ist nicht einleuchtend, dass der Beschuldigte weder E.________, noch F.________ jemals auf die nach seinen Aussagen falschen Anschuldigungen angesprochen haben will. Daneben sind die Aussagen des Beschuldigten 3 auch inhaltlich bezeichnend.