Es sind vielmehr die Aussagen und Reaktionen des Beschuldigten 3 selber, welche schliesslich keinen Zweifel an dessen Beteiligung offenlassen: Zunächst einmal erstaunt seine Reaktion, als er erstmals mit dem Vorwurf des Beschuldigten 2 konfrontiert wurde. «Das ist jetzt aber nicht wahr» war seine erste Äusserung, nachdem ihm vorgehalten wurde, dass der Beschuldigte 2 bei der Polizei angegeben habe, sie seien zusammen verantwortlich für den Brand der P.________ (pag. 183 Z. 146 f.).