Der Beschuldigte 2 hat also schon kurz nach dem Brand gegenüber mehreren Personen erwähnt, er habe den Brand zusammen mit dem Beschuldigten 3 gelegt. Entgegen den Ausführungen von Rechtsanwältin B.________ war es also nicht so, dass er die Beteiligung des Beschuldigten 3 erst dann ins Spiel brachte, als die ganze Sache bereits aufzufliegen drohte. Auch U.________ und V.________ wurden vom Beschuldigten 2 mehrere Jahre vor dem Telefonat von W.________ entsprechend informiert. Eine bereits damals erfolgte falsche Beschuldigung des Beschuldigten 3 durch den Beschuldigten 2 – um sich selber zu entlasten – macht keinen Sinn;