_ dies V.________ so gesagt hat. - Der Beschuldigte 1 [F.________] führte aus, er habe von den beiden Beschuldigten 2 und 3 erfahren, dass sie etwas mit dem Brand zu tun gehabt hätten. Sie seien bei ihm aufgetaucht und hätten gesagt, sie würden kein Geld erwarten. Sie seien bei ihm im Büro gestanden wie zwei begossene Pudel, den genauen Wortlaut kenne er nicht mehr. Er wisse nur noch, dass sie kein Geld dafür verlangt hätten. Dies sei ca. zwei bis drei Wochen nach dem Brand gewesen, er wisse es aber nicht mehr genau (pag. 125 Z. 208 ff.). Diese Aussage kann nach Bestätigung des Urteils gegen F.________ eigentlich ausser Acht gelassen werden.