_ erfahren, dass E.________ ihm gegenüber offenbart habe, den Dachstock angezündet zu haben (pag. 261). Zudem sei erwähnt worden, dass F.________ dafür Anlass gegeben habe. Bekannt sei, dass W.________ F.________ zu erpressen versucht habe. Auch in diesem Gespräch sei der Name des Beschuldigten nicht gefallen. W.________ habe kein Motiv oder Interesse, den Beschuldigten wahrheitswidrig zu schützen. Es sei davon auszugehen, dass der Beschuldigte nicht Täter gewesen sei (pag. 19 445 f.). Mit Verweis auf die Aussagen zu S.________ ist davon auszugehen, dieser habe seinem Sohn W.________ tatsächlich gesagt, E.___