26 - W.________ wurde gemäss seinen Aussagen im Jahr 2013 von seinem Vater S.________ orientiert. Der Beschuldigte 2 habe diesem gegenüber im August 2006 oder 2007 gestanden, er habe versucht, den Dachstock der P.________ in Brand zu setzen. Er sei damals vom Beschuldigten 1 beauftragt worden. Zudem sei ihm eine Entschädigung von CHF 80‘000.00 zugesichert worden (pag. 261 Z. 25 ff). An der Berufungsverhandlung führte die Verteidigerin aus, W.________ habe im Jahr 2013 von seinem Vater S.________ erfahren, dass E.__