_, wonach sein Sohn ihm gesagt habe, der Beschuldigte sei bei der Brandlegung dabei gewesen, ist abzustellen. - R.________ führte auf die Frage, wann er letztmals mit dem Beschuldigten 2 Kontakt gehabt habe, aus, dieser habe ihn vor etwa sechs Wochen angerufen und wissen wollen, ob er ihm 2007 den Namen gesagt habe, wer beim Brand dabei gewesen sei. Er habe keinen Namen gekannt, der Beschuldigte 2 habe ihm auch keinen genannt (pag. 322 Z. 9 ff.).