Obwohl der Vater von E.________ versucht, diesen in ein leicht besseres Licht zu rücken, indem er den Beschuldigten als einen bezeichnet, der für Geld alles mache, macht er doch keinen Hehl daraus, dass sein Sohn schon vor dem Brand von einem solchen geredet habe, wobei die erwähnte «Kiste», umgangssprachlich für eine Million, der Realität entspricht, und er seinen Sohn sogleich als Täter vermutete. Aus der Sicht der Kammer hat Y.________ kein Motiv, den Beschuldigten zu Unrecht nebst seinem eigenen Sohn schwer zu belasten. Massgebend und unerfreulich für Vater Y.________ muss der Umstand gewesen sein, dass sein Sohn ein Brandstifter ist.