24 Anlässlich der Berufungsverhandlung führte die Verteidigerin aus, die Vorinstanz habe sich u.a. auf die Aussagen Y.________s gestützt, welcher seinen Sohn in den Aussagen offensichtlich zu entlasten und den Beschuldigten zu belasten versucht habe (pag. 312 ff.). Gemäss Wetterbericht sei der Brand im kältesten Winter seit 1985 erfolgt. Y.________ behaupte, der Beschuldigte sei mit «Holzzoggeli» unterwegs gewesen. Der Beschuldigte solle ihm zufolge seine alten «Holzzoggeli» entsorgt haben, um Tatspuren zu verwischen (pag. 313 Z. 128).