Insgesamt sind die Aussagen S.________s unter Einbezug der zahlreichen Details zur Brandnacht glaubhaft, schliessen jedoch den Beschuldigten als Täter nicht aus. - Y.________ führte aus, er habe mit seinem Sohn (dem Beschuldigten 2) schon vor dem Brand über einen möglichen Brand der P.________ gesprochen. Sein Sohn sei zu ihm gekommen und habe ihm gesagt, wenn die P.________ brennen würde, gebe es eine «Kiste». Er habe ihm dann geraten, dies zu lassen. Dann sei das mit dem Beschuldigten 3 gekommen, die beiden seien viel zusammen gewesen. Er müsse sagen, der Beschuldigte 3 habe für Geld alles gemacht.