23 habe recht viele falsche Fährten gelegt, wie zum Beispiel eine Matratze und eine Spirituosenflasche auf dem Dachboden. Konkret habe der Beschuldigte 2 nicht gesagt, wie er das Gebäude in Brand gesetzt habe (pag. 278 Z. 51 ff.). Anlässlich der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme bestätigte S.________ seine Aussagen. Er ergänzte, dass gemäss dem Beschuldigten 2 alles so habe aussehen sollen, wie wenn ein Penner dort gewohnt hätte (pag. 290 Z. 135 ff.). Der Verteidigerin zufolge habe E.________ S.________ bei einer Bootsfahrt von der Brandnacht/Tat erzählt (pag.