Sie habe erst im Herbst 2009 von E.________ vom Brand erfahren, somit nicht zeitnah. Nicht nachvollziehbar sei, wieso Frau U.________ E.________ als Brandstifter, welcher ihre Existenz abgefackelt habe, die eigene GmbH hätte übergeben sollen. Eine freiwillige Übergabe in Kenntnis der Brandlegung leuchte nicht ein. Gleiches gelte für den freiwilligen Verzicht U.________s auf CHF 70'000.00 Pensionskassengeld durch die Übertragung der GmbH. Möglich sei, dass E.________ Frau U.________ unter Druck gesetzt habe.