_ wurde rechtskräftig freigesprochen von der Anschuldigung der Anstiftung zur Brandstiftung sowie der Anschuldigung der Anstiftung zur Gehilfenschaft zum Betrug, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und Ausrichtung einer Entschädigung. Indessen wurde er rechtskräftig der versuchten Brandstiftung schuldig erklärt und zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 16 Monaten (Probezeit 2 Jahre, unter Anrechnung der Polizeihaft von 1 Tag) sowie zur Bezahlung der auf ihn entfallenden reduzierten erstinstanzlichen Verfahrenskosten verurteilt (vgl. Ziff. I.1 und Ziff. I.2 des oberinstanzlichen Urteilsdispositiv, pag. 19 072). Die Strafbarkeit des Versuchs setzt keine Haupttat voraus.