__ zum Kerngeschehen sind wie erwähnt glaubhaft und die Kammer stellt darauf ab. Daran vermag auch die Ansicht der Verteidigerin, wonach die Strafbehörden einen kapitalen Bock geschossen, weil sie E.________ nur als Brandstiftungsgehilfen angeklagt hätten und der Beschuldigte deshalb als Haupttäter herhalten und verurteilt werden müsse, andernfalls das ganze System in sich zusammenfallen würde (pag. 19 448), nichts zu ändern. E.________ wurde rechtskräftig freigesprochen von der Anschuldigung der Anstiftung zur Brandstiftung sowie der Anschuldigung der Anstiftung zur Gehilfenschaft zum Betrug, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und Ausrichtung einer Entschädigung.