146 Z. 67 ff.). Im Folgenden beschrieb der Beschuldigte 2 weiter, was sie dann unternommen hätten, nachdem die Matratze nicht wie erhofft zu brennen begonnen habe (Geschichte mit dem Gasofen). Bei dieser Darstellung blieb er auch anlässlich seiner zweiten Befragung am 17. März 2014 (pag. 154 ff.), wobei er versuchte, die Mitverantwortung etwas weg vom Beschuldigten 1 hin zum Beschuldigten 3 zu schieben. Auch anlässlich seiner Befragung vom 29. Oktober 2014 schilderte der Beschuldigte 2 klar eine Beteiligung des Beschuldigten 3 an der Brandlegung (pag. 172 ff.). Im Rahmen der Befragung während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung (pag.