224 Z. 12). T.________ vermochte zudem sehr genaue und überzeugende Ausführungen zu den vorhandenen Gasflaschen zu machen, so dass davon auszugehen ist, dass in der Brandnacht eine Gasflasche in die P.________ mitgebracht worden ist und eine der dort bereits vorhandenen Gasflaschen von der Täterschaft in den oberen Stock verfrachtet und verwendet worden ist. Von einem technischen Defekt oder dergleichen ist demnach nicht auszugehen. Der Brand in der P.________ wurde gelegt.