Für diese Eigentumswohnungen fanden sich indessen keine Käufer. F.________ beabsichtigte deshalb, den Restaurationsbetrieb neu auf der ebenfalls in seinem Eigentum stehenden Liegenschaft Gbbl. Nr. AB.________ mit Wohnhaus, in welchem seine Mutter mit Wohnrecht lebte, zu bauen. Eine reine Wohnbaute hätte auf Gbbl. Nr. AA.________ zu stehen kommen sollen. Beim ursprünglichen Projekt konnten die Eigentumswohnungen auf Gbbl. Nr. AA.________ gemäss F.________ deshalb nicht verkauft werden, weil sie teuer waren und sich das Restaurant unterhalb des Wohnbereichs befand (pag. 123 Z. 154 ff.).