12. Ausführungen der Vorinstanz und zu klärende Fragen Gestützt auf die erhobene Berufung und die Parteivorbringen stellt sich folgende Frage zum Sachverhalt: - Welche Rolle, wenn überhaupt, übte der Beschuldigte beim Brand der P.________ aus? Grundlage für die vorzunehmende Sachverhaltsfeststellung ist das erstinstanzliche Motiv. Die Vorinstanz fasste die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel (Polizeiberichte und -anzeigen, diverse Dokumente sowie Aussagen F.________s, E.________s, des Beschuldigten sowie der Zeugen) ausführlich zusammen. Darauf wird verwiesen (pag. 18 609 ff.