11. Bundesgerichtsurteil F.________ Das Bundesgericht hat die Erwägungen der 2. Strafkammer, soweit F.________ betreffend, in seinem Urteil 6B_144/2018 vom 21. März 2019 als korrekt befunden und dessen Verurteilung geschützt. Die seinerzeitige Beweiswürdigung kann demnach als Basis beigezogen werden und wird nachstehend kursiv aufgeführt. Ergänzungen oder neue Erkenntnisse/Überlegungen werden an Ort und Stelle in nicht kursiver Schrift angefügt.