Der Beschuldigte 1 wusste um die finanzielle Situation des Beschuldigten 2 sowie um das gute Verhältnis zwischen ihnen beiden. Damit nahm der Beschuldigte 1 in Kauf, dass der Beschuldigte 2 infolge seiner Äusserungen einen Brand in der P.________ legen würde. Weiter erachtet die Kammer als erstellt, dass sich der Beschuldigte 3 wie in der Anklageschrift umschrieben an der Brandlegung beteiligte; er und der Beschuldigte 2 trugen eine alte Matratze in den ersten Stock, verteilten darauf hochprozentigen Alkohol und versuchten, diesen mit ihren Feuerzeugen zu entzünden, was jedoch misslang.