__ vorgeworfenen Betrugssachverhalt und damit von Beginn weg, was ihm angelastet wird. Etwas Anderes geht im Übrigen auch nicht aus seiner ersten Einvernahme, nachdem gegen ihn ein Vorverfahren wegen Brandstiftung und Gehilfenschaft zum Betrug eingeleitet worden war, hervor (pag. 180 ff.). Der Beschuldigte wusste, was ihm vorgeworfen wird und er konnte sich gegen den Tatvorwurf adäquat verteidigen. Der Anklagegrundsatz ist nicht verletzt. II. Sachverhalt und Beweiswürdigung