___ sinngemäss gesagt: "Hiä wärs o nid schlächt, we mal e Funke würd keie." In weiteren Gesprächen soll der Beschwerdeführer nicht nur bei E.________ den Eindruck bestärkt haben, dass er mit einem Brand des alten Gebäudes einverstanden wäre, sondern auch, dass er dafür Fr. 80000.- bezahlen würde (kantonale Akten, pag. 834). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung erklärte der Beschwerdeführer, dass das Gespräch im Keller nicht so stattgefunden habe, wie es protokolliert worden sei. Er führte aus, dass im ersten Stock des Restaurants Bauarbeiter logiert hätten. Im Herbst seien sie fort gewesen; T.________ habe die Zimmer aufgeräumt und alles Material im Keller gestapelt.